Warum ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung in der Kosmetik notwendig?

Einleitung Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) ist ein wichtiges Instrument, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken zu bewahren. Gerade in der Kosmetikbranche kommen viele Anwendungen zum Einsatz, die nichtionisierende Strahlung (NIS) nutzen, etwa Laser- und Ultraschallbehandlungen oder hochenergetische Lichtquellen. Doch warum ist diese Verordnung notwendig, und für wen gilt sie?

Was regelt die NiSV? Die NiSV legt Sicherheitsstandards für kosmetische Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung fest. Sie definiert Anforderungen an Fachkenntnisse, Gerätesicherheit und den Schutz der behandelten Personen. Ziel ist es, gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße oder unqualifizierte Behandlungen zu verhindern.

Warum ist die Verordnung notwendig?

  1. Gesundheitlicher Schutz: Unsachgemäß durchgeführte Behandlungen mit NIS können Haut- und Augenschäden, Zellveränderungen oder Verbrennungen verursachen.

  2. Standardisierung und Qualifikation: Durch die NiSV müssen Anwenderinnen und Anwender eine spezielle Fachkunde nachweisen, um Behandlungen sicher durchführen zu dürfen.

  3. Verbraucherschutz: Kundinnen und Kunden erhalten mehr Sicherheit und Transparenz über die Qualifikation der Behandelnden und die Unbedenklichkeit der Verfahren.

  4. Regulierung neuer Technologien: Die fortschreitende Entwicklung von kosmetischen Geräten erfordert klare Regeln, um Risiken durch unzureichend getestete Methoden zu minimieren.

Für wen gilt die Verordnung? Die NiSV richtet sich vor allem an:

  • Kosmetikerinnen und Kosmetiker, die Anwendungen mit NIS wie Laser, IPL (Intense Pulsed Light) oder Ultraschall durchführen.

  • Tattoo-Entferner und Hautspezialistinnen, die mit Lasertechnologien arbeiten.

  • Medizinische Fachkräfte, die nichtmedizinische Behandlungen mit NIS durchführen.

  • Betreiber von Kosmetikstudios und Wellness-Einrichtungen, die sicherstellen müssen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Unterstützung durch Dermaday GmbH Das Kosmetikstudio Dermaday GmbH in Dortmund hat die NiSV bereits vor Jahren erfolgreich umgesetzt und bietet wertvolle Unterstützung für Neugründungen, Startups sowie Studierende. Das Unternehmen steht bei Fragen zur Verordnung und Schulungen hilfreich zur Seite, um den sicheren und professionellen Umgang mit nichtionisierender Strahlung in der Kosmetikbranche zu gewährleisten.

Fazit Die NiSV ist ein zentraler Baustein für mehr Sicherheit in der Kosmetikbranche. Sie stellt sicher, dass Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung fachgerecht und risikofrei durchgeführt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von geschultem Fachpersonal und einer transparenten Regulierung, während Anbieter von Kosmetikdienstleistungen durch die Einhaltung der Verordnung ihre Seriosität und Qualität unterstreichen. Damit trägt die NiSV zu einem sicheren und professionellen Einsatz innovativer Kosmetiktechnologien bei.